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Re-Identifikation von Gerichtsurteilen durch «Linkage» von Daten(banken)

Eine empirische Analyse anhand von Bundesgerichtsbeschwerden gegen (Preisfestsetzungs-)Verfügungen von Arzneimitteln

Kerstin Noëlle Vokinger
Kerstin Noëlle Vokinger
Urs Jakob Mühlematter
Urs Jakob Mühlematter
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Öffentliches Recht, Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren

Zitiervorschlag: Kerstin Noëlle Vokinger / Urs Jakob Mühlematter, Re-Identifikation von Gerichtsurteilen durch «Linkage» von Daten(banken), in: Jusletter 2. September 2019

Gerichtsurteile werden häufig in anonymisierter Form öffentlich zugänglich gemacht. In der vorliegenden Studie haben wir untersucht, ob es mit der Methodik des «Linkage» – der Verbindung von verschiedenen, öffentlich zugänglichen Daten(banken) – möglich ist, Urteile zu re-identifizieren. Materiell interessierten uns die Fragestellungen, welche pharmazeutischen Unternehmen zwischen 2000 und 2018 in einem Verfahren gegen (Preis-)Verfügungen des BAG vor Bundesgericht involviert und welche Arzneimittel davon betroffen waren. Wir erzielten eine Re-Identifikation in 84% der Fälle. Dies wirft neue Fragen zur Anonymisierung von Daten auf.


Inhaltsverzeichnis

  • ​I. Re-Identifikation durch «Linkage» von Daten(banken)?
  • II. Rechtliche Grundlagen und materielle Fragestellungen
  • III. Transparenzprinzip und dessen Grenzen
    • 1. Ausgangslage: Verfassungsrechtliches Transparenzprinzip
    • 2. Traditionelle Möglichkeiten des Zugangs zu behördlichen Dokumenten
      • a. «BGÖ»-Verfahren
      • b. Elektronische Urteilsdatenbanken des Bundesverwaltungs- und Bundesgerichts
    • 3. Zwischenfazit
  • IV. Re-Identifikation von Gerichtsurteilen basierend auf dem «Linkage» von Datenbanken
    • 1. Methodik
      • a. Überblick
      • b. Technisches Vorgehen und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
        • aa. Daten(banken) 
        • bb. «Matching» mit vorinstanzlichen Urteilen
        • cc. «Linkage» mit weiteren Daten(banken)
    • 2. Ergebnisse
      • a. Methodische Ergebnisse
      • b. Materielle Ergebnisse
        • aa. Vorbemerkung
        • bb. Verhältnis der Beschwerdeführer in den re-identifizierten Bundesgerichtsurteilen
        • cc. Anfechtungsobjekt in den re-identifizierten Bundesgerichtsurteilen
        • dd. Verfahrensausgang der re-identifizierten Bundesgerichtsurteile
        • ee. Betroffene Arzneimittel und Zulassungsinhaberinnen
  • V. «Linkage» als neue Methodik für Re-Identifikation – Erste Implikationen für Publikation von Daten durch Staat
    • 1. «Linkage» als neue Methodik zur Re-Identifikation
    • 2. Verbot der Re-Identifikation?
    • 3. Selbstbestimmung über Datenhoheit vs. kollektive Interessen
    • 4. Anonymisierungspraxis
    • 5. Fazit
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